Zwei der nützlichsten Reise-Apps kommen von Behörden, kosten nichts und tauchen in kaum einer Empfehlungsliste auf. Welche App die beste ist, hängt vom Gerät, vom Ziel und vom Geschmack ab, was dagegen gilt, ist unabhängig davon und lässt sich belegen. Genau darum geht es hier.
Reise-Apps zerfallen dabei in drei Gruppen, die man auseinanderhalten sollte. Es gibt Anwendungen von Behörden mit amtlichem Inhalt. Es gibt Werkzeuge, die eine bestimmte Aufgabe erledigen, Navigation etwa, Reiseplaner, Reisetagebuch-App oder Währungsrechner, im englischen Sprachraum unter dem Sammelbegriff Travel App geführt. Und es gibt Buchungsoberflächen. Nur für die erste Gruppe lässt sich sagen, wer dahintersteht und wie die Daten zustande kommen.
Zwei Apps kommen von Behörden
Das Auswärtige Amt betreibt eine App namens „Sicher Reisen“, die alle Reise- und Sicherheitshinweise, Tipps zur Vorbereitung, Notfallinformationen und die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen enthält. Nutzer können Länder favorisieren und bekommen dann sofort eine Pushnachricht, wenn sich die Hinweise ändern; weite Bereiche funktionieren offline.
Was die App nicht enthält, ist die Registrierung in der Krisenvorsorgeliste. ELEFAND läuft über eine eigene Anwendung beziehungsweise ein eigenes Portal. Wer beides will, braucht beides (eine gemeinsame Anwendung wäre naheliegend, existiert aber nicht).
Die zweite amtliche App ist NINA vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Sie bündelt Warnungen des Bevölkerungsschutzes, seit Juli 2025 auch polizeiliche Warnungen für besondere Lagen, dazu Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Länder. Notfalltipps und Polizeihinweise bleiben nach einmaligem Öffnen auch ohne Verbindung abrufbar.
Regelmäßig überschätzt wird dabei die Reichweite. NINA warnt für Deutschland. Abonnieren lassen sich Meldungen für jeden beliebigen Punkt im Bundesgebiet und dessen Umkreis. Eine Abdeckung im Ausland stellt das Amt nirgends in Aussicht, und selbst der Helpdesk ist nur aus Deutschland erreichbar. Wer im Urlaub gewarnt werden will, braucht die Angebote des Ziellandes, wobei deren Qualität von Land zu Land erheblich schwankt.
Roaming: die Regel und ihre Ränder
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2022/612, die seit dem 1. Juli 2022 gilt und bis zum 30. Juni 2032 befristet ist. Die Bundesnetzagentur fasst die Wirkung so zusammen, dass Telefonieren, SMS und Surfen in der EU sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island genauso viel kostet wie in Deutschland.
Nicht erfasst sind Großbritannien, die Schweiz und die Türkei. Vorsicht ist außerdem bei Kleinstaaten und Sonderterritorien geboten, weil die Anbieter sie unterschiedlich einordnen, San Marino, Andorra, Isle of Man, Monaco, die Kanalinseln, Gibraltar und die Vatikanstadt gehören dazu.
Die Fair-Use-Regelung greift bei normalen Urlaubsreisen nicht. Aufschläge sind erst zulässig, wenn der Anbieter über einen Beobachtungszeitraum von mindestens vier Monaten feststellt, dass ein Kunde überwiegend im EU-Ausland unterwegs ist; die Verordnung erlaubt solche Regelungen ausdrücklich nur gegen zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung.
Die teuersten Überraschungen entstehen außerhalb dieses Rahmens. Die Bundesnetzagentur nennt als Kostenfallen Gespräche über Satellit sowie auf Schiffen und in Flugzeugen und verweist auf die Pflicht der Anbieter, unbeabsichtigtes Roaming in Bordnetzen zu vermeiden, besonders in Küstennähe, an Flüssen und in Häfen. Die Verbraucherzentrale dokumentiert einen Fall, in dem Videostreaming über das Satellitennetz einer Fähre eine Rechnung von 12.000 Euro auslöste, und rät im Nicht-EU-Ausland dazu, das Datenroaming abzuschalten oder in den Flugmodus zu wechseln. Als größte Falle außerhalb der EU gilt die Mailbox. Zur technischen Alternative gibt es Hinweise unter eSIM auf Reisen; belastbare amtliche Handreichungen speziell zu eSIM-Reisetarifen existieren allerdings nicht, was man den kursierenden Empfehlungen anmerken sollte.
REISEBÜRO.DE EXPERTEN-TIPP:
Schalt das Datenroaming ab, sobald das Schiff ablegt. Die Bundesnetzagentur nennt Bordnetze auf Schiffen und in Flugzeugen ausdrücklich als Kostenfalle, und die greifen auch in Küstennähe, auf Flüssen und im Hafen.
Was das BSI zu Netz und Gerät sagt
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat zum Reisesommer 2026 eine Reihe knapper Empfehlungen veröffentlicht. Öffentliches WLAN solle nur mit Vorsicht genutzt werden, weil Angreifer solche Netzwerke mitunter selbst einrichten und ihnen vertrauenserweckende Namen geben. Verfügt ein Hotspot über schwache oder gar keine Verschlüsselung, rät die Behörde, ganz darauf zu verzichten.
Beim VPN fällt die Einschätzung differenzierter aus, als Werbung nahelegt. Es könne das Risiko unbefugten Zugriffs in öffentlichen Netzen mindern, zugleich sei die Auswahl eines Anbieters immer Vertrauenssache, da der gesamte Datenverkehr über dessen Server laufe, und kostenlose Dienste zahle man oft mit den eigenen Daten. Hinzu kommt, dass VPNs in einigen Staaten verboten sind. Praktische Hinweise zur Netznutzung unterwegs stehen unter WLAN im Ausland.
Drei weitere Punkte lassen sich in einem Satz zusammenfassen. Drahtlose Schnittstellen wie Bluetooth, NFC und WLAN sollen nur aktiviert sein, solange man sie braucht. Öffentliche USB-Ladestellen und fremde Ladekabel sind zu meiden, weil beim Aufladen nicht nur Strom übertragen werden kann. Und Urlaubsfotos gehören nach Behördenrat erst nach der Rückkehr in soziale Netzwerke.
Reise-Apps ersetzen den Pass nicht
Eine Erwartung lässt sich zuverlässig dämpfen. Die europäische Verordnung zur digitalen Identität ist zwar in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen bis Ende 2026 eine Wallet bereitstellen, Reisedokumente gehören nach dem gegenwärtigen Stand aber nicht zu deren Funktionen.
Das separate Vorhaben zu digitalen Reisedokumenten steckt noch im Gesetzgebungsverfahren. Das Europäische Parlament beschreibt Digital Travel Credentials ausdrücklich als digitale Version der Daten aus Pass und Personalausweis; als Zieljahr für die zugehörige Anwendung nennt es 2030, und wer sie nicht nutzt, soll dadurch keine Nachteile haben. Mitzuführen ist bis dahin das gültige Originaldokument, ein Handyfoto erfüllt diese Pflicht nicht. Nützlich ist eine Kopie trotzdem, weil sie die Ausstellung eines Passersatzes im Ausland erleichtert. Für Ausweiskopien gilt dabei, dass sie eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein müssen und nicht benötigte Daten geschwärzt werden sollen.
Bezahlen: die Frage am Terminal
Eine der teuersten Entscheidungen auf Reisen dauert zwei Sekunden. Wenn das Kartenterminal oder der Geldautomat anbietet, in Euro statt in Landeswährung abzurechnen, ist die Antwort nach Auffassung des Europäischen Verbraucherzentrums eindeutig, man solle darauf achten, immer in der lokalen Währung zu bezahlen, weil die Euro-Abrechnung zu einem schlechteren Kurs erfolgt. Ein prozentuales Fremdwährungsentgelt der eigenen Bank sei in aller Regel geringer.
Rechtlich flankiert wird das durch die Verordnung (EU) 2019/518. Währungsumrechnungsentgelte sind danach als prozentualer Aufschlag auf den Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank auszudrücken. Und deutlich anzuzeigen.
Der Aufschlag steht also da. Man muss nur hinsehen. In genau dem Moment, in dem das Terminal fragt. Weitere Hinweise zum Geldabheben im Ausland stehen gesondert.
Was eine Reiseplanung-App leisten kann und was nicht
Wer einen Roadtrip planen will oder eine mehrwöchige Route zusammenstellt, stößt schnell auf Werkzeuge, die Etappen, Übernachtungen und Sehenswürdigkeiten zusammenführen. Der Nutzen liegt dabei nicht in der Empfehlung, sondern in der Struktur, eine Reiseplaner-Anwendung ersetzt die Zettelwirtschaft, nicht die Recherche.
Zwei Grenzen sollte man kennen. Erstens sind Öffnungszeiten, Fährverbindungen und Eintrittsregelungen in solchen Werkzeugen häufig veraltet, weil sie aus aggregierten Quellen stammen. Zweitens funktioniert die Planung nur so lange, wie das Gerät funktioniert, weshalb die entscheidenden Informationen zusätzlich auf Papier gehören: Adresse der Unterkunft, Notrufnummern, Flugnummern.
Wer unterwegs dokumentieren will, kann das mit einer Reisetagebuch-App tun; hier gilt der Hinweis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zum Umgang mit Standortdaten besonders. Grundsätzlich, so die Behörde, solle man mit der Weitergabe von Ortsangaben sehr zurückhaltend sein. Eine App, die jede Position dauerhaft aufzeichnet, tut genau das Gegenteil.
Wofür es keine amtliche App gibt
Zum Schluss ein Negativbefund, der Zeit spart. Eine amtliche Fahrplan-App des Bundes existiert nicht. Das Verkehrsministerium betreibt mit der Mobilithek den nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten und stellt ausdrücklich klar, dass diese selbst kein Informationssystem für Reisende ist, sondern nur die Datengrundlage schafft. Ebenso wenig gibt es nach den geprüften EU-Quellen eine offizielle digitale Europäische Krankenversicherungskarte fürs Handy; die Kommission bietet allerdings eine App zu den EU-Fahrgastrechten an.
Bei den Karten führen offene Datenquellen weiter. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie stellt über hundert Geodatenprodukte als Open Data bereit, darunter topographische Karten und Verwaltungsgebiete, unter der Datenlizenz Deutschland. Und der Alpenverein rät ausdrücklich davon ab, sich in den Bergen allein auf das Smartphone zu verlassen, es gebe immer noch viele Gebiete ohne Netzabdeckung, der Akku könne leer sein, und der heruntergeladene Kartenausschnitt reiche womöglich nicht. Empfohlen wird die Kombination aus Papierkarte und digitaler Planung, was sich auf mehr Situationen übertragen lässt als nur auf den Berg. Wie sich die Vorbereitung strukturieren lässt, steht in der Planungs-Checkliste und in den Hinweisen zur Planung mit KI-Werkzeugen.
