Die neue europäische Reisegenehmigung ETIAS wird das Reisen in 30 europäische Länder ab Mitte 2026 grundlegend verändern. Wenn du aus einem visumfreien Land wie den USA, Kanada oder dem Vereinigten Königreich kommst, musst du künftig vor deiner Europareise online eine ETIAS-Genehmigung beantragen. Das neue System soll die Sicherheit erhöhen und Grenzkontrollen effizienter gestalten. Millionen von Reisenden weltweit sind von dieser Neuerung betroffen, die eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Einreisebestimmungen darstellt.
ETIAS: Das Wichtigste in Kürze
- Was? Eine obligatorische Online-Reisegenehmigung für visumfreie Reisende.
- Wann? Start voraussichtlich ab Mitte 2026.
- Wo? Für die Einreise in 30 europäische Länder (Schengen-Raum, Bulgarien, Rumänien, Zypern).
- Wer? Staatsangehörige aus über 60 Ländern (u.a. USA, UK, Kanada, Australien).
- Kosten? 7 €, für Personen unter 18 und über 70 Jahre kostenfrei.
- Gültigkeit? Bis zu 3 Jahre.
Was ist ETIAS und warum wird es eingeführt?
Das European Travel Information and Authorisation System ist eine elektronische Reisegenehmigung für Staatsangehörige von über 60 Ländern, die bisher visumfrei nach Europa reisen konnten. ETIAS führt keine neue Visumpflicht ein, sondern funktioniert als Vorabkontrolle für bisherige visumfreie Reisende.
Die Einführung verfolgt mehrere zentrale Ziele: Erhöhung der Sicherheit, Prävention illegaler Migration und Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das System ermöglicht es, potenzielle Risiken bereits vor Reiseantritt zu identifizieren, anstatt erst bei der Ankunft an der Grenze.
Ähnliche Systeme existieren bereits in anderen Ländern – wie ESTA in den USA oder eTA in Kanada. Die EU reagiert damit auf globale Sicherheitsherausforderungen und modernisiert ihr Grenzmanagement.
ETIAS ab wann: Geplanter Start ab Mitte 2026
Der Start von ETIAS ist für voraussichtlich Mitte 2026 geplant. Die Einführung erfolgt etwa sechs Monate nach dem Start des neuen Entry/Exit Systems (EES), das für Herbst 2025 vorgesehen ist.
Um allen eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen, wird es nach dem Start eine mehrmonatige Übergangs- und eine anschließende Gnadenfrist geben. In dieser Zeit wird die Einreise auch ohne ETIAS noch möglich sein, sofern alle anderen Bedingungen erfüllt sind.
Diese gestaffelten Fristen sollen einen reibungslosen Übergang gewährleisten und sowohl Reisenden als auch Grenzbehörden Zeit zur Anpassung geben.
ETIAS Online Application: So funktioniert der Antrag
Der ETIAS-Antrag erfolgt vollständig online über die offizielle EU-Website europa.eu/etias. Das Ausfüllen dauert etwa 10 bis 20 Minuten, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Erforderliche Dokumente und Informationen
Für den ETIAS Antrag benötigst du:
- Einen gültigen Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach deiner geplanten Ausreise gültig ist. Wichtig: Für einige Länder (z.B. Ukraine, Georgien, Moldau) ist ein biometrischer Pass zwingend erforderlich.
- Eine funktionierende E-Mail-Adresse.
- Eine Debit- oder Kreditkarte für die Zahlung der Gebühr.
Im ETIAS Formular musst du persönliche Daten, Passinformationen, deinen Bildungsgrad und Beruf, das erste geplante Einreiseland sowie Antworten auf Sicherheitsfragen angeben.
Bearbeitungszeiten und Statusverfolgung
Die meisten Anträge werden innerhalb weniger Minuten automatisch bearbeitet. In Einzelfällen kann eine manuelle Prüfung bis zu vier Tage dauern. Bei zusätzlichen Nachfragen verlängert sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 14 Tage, in seltenen Fällen mit Interview auf bis zu 30 Tage.
Beantrage ETIAS also rechtzeitig! Das gilt besonders, wenn du Last-Minute-Angebote nutzen möchtest.
Nach der Antragstellung erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail mit deiner einzigartigen ETIAS-Antragsnummer, die du sorgfältig aufbewahren solltest.
Kosten der ETIAS-Genehmigung
Die Standardgebühr für eine ETIAS-Genehmigung beträgt 7 Euro. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig – unabhängig davon, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird.
Gebührenbefreiungen
Bestimmte Personengruppen sind von der Zahlung befreit:
- Antragsteller unter 18 Jahren
- Antragsteller über 70 Jahren
- Familienangehörige von EU-Bürgern
- Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Drittstaatsangehörigen
Auch gebührenbefreite Personen müssen den vollständigen Antrag ausfüllen – nur die Zahlung entfällt.
Welche Länder benötigen ETIAS?
ETIAS betrifft Staatsangehörige von über 60 Ländern, die bisher visumfrei nach Europa reisen konnten. Zu den wichtigsten gehören:
Nordamerika: USA, Kanada, Mexiko Europa: Vereinigtes Königreich, Ukraine
Asien-Pazifik: Japan, Australien, Neuseeland, Singapur Lateinamerika: Brasilien, Argentinien, Chile
Die ETIAS-Genehmigung ist für die Einreise in 30 europäische Länder erforderlich – alle Schengen-Staaten plus Zypern, Bulgarien und Rumänien sowie assoziierte Mikrostaaten. Das eröffnet dir unzählige Möglichkeiten für deine nächste Pauschalreise nach Spanien oder eine aufregende Städtereise nach Paris.
Sonderfall: Drittstaatsangehörige mit EU-Aufenthaltstitel
Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines ETIAS-anwendenden Landes benötigen keine ETIAS-Genehmigung. Ihr legaler Aufenthaltsstatus befreit sie von der Antragspflicht.
ETIAS vs. Schengen-Visum: Was ist der Unterschied?
ETIAS ist kein Visum. Die beiden Systeme richten sich an völlig unterschiedliche Personengruppen.
Kriterium | ETIAS | Schengen-Visum |
---|---|---|
Zielgruppe | Staatsangehörige visumfreier Länder (USA, UK etc.) | Staatsangehörige visumpflichtiger Länder |
Antrag | Vollständig online (ca. 10-20 Min.) | Persönlich im Konsulat/Visazentrum |
Kosten | 7 € (mit Befreiungen) | 80 € (Standardgebühr) |
Bearbeitung | Meist wenige Minuten | Oft 15 Tage oder länger |
Gültigkeit | Bis zu 3 Jahre | Variabel, je nach Visumtyp |
Gültigkeit und wichtige Hinweise
Eine ETIAS-Genehmigung ist bis zu drei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des verwendeten Reisepasses. Sie berechtigt zu mehrfachen Einreisen mit jeweils maximal 90 Tagen Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen. Perfekt also, wenn du mit einem Mietwagen eine Rundreise durch mehrere Länder planst oder eine Kreuzfahrt mit Stopps in verschiedenen europäischen Häfen machst.
Wichtige Sicherheitshinweise:
- Nutze ausschließlich die offizielle Website europa.eu/etias
- Achte auf korrekte und wahrheitsgemäße Angaben im Antrag
- Hüte dich vor betrügerischen Drittanbieter-Websites
Bei einer Ablehnung hast du das Recht auf Widerspruch bei der zuständigen nationalen ETIAS-Einheit. Alternativ kannst du nach Korrektur von Fehlern einen neuen Antrag stellen.
Gut vorbereitet in den nächsten Europa-Urlaub
Die Einführung von ETIAS ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Grenzsicherheit in Europa. Für dich als Reisenden bedeutet das vor allem eines: eine gute und rechtzeitige Vorbereitung. Wenn du die Fristen im Auge behältst, ausschließlich die offizielle Webseite für den Antrag nutzt und deine Daten sorgfältig prüfst, steht einer reibungslosen Reise nichts im Wege. So kannst du dich voll und ganz auf das konzentrieren, was zählt: die Vorfreude auf deine Entdeckungen in Europa.
Häufig gestellte Fragen zu ETIAS
1. Brauchen Kinder auch ein ETIAS? Ja, jeder Reisende, auch ein Säugling, benötigt eine eigene ETIAS-Genehmigung. Der Antrag wird von den Erziehungsberechtigten gestellt und ist für Personen unter 18 Jahren kostenfrei.
2. Was kann ich tun, wenn mein ETIAS-Antrag abgelehnt wird? Du erhältst eine E-Mail mit der Begründung und Informationen zum Widerspruchsverfahren. Oft liegt die Ablehnung an einfachen Fehlern. In diesem Fall kannst du die Daten korrigieren und einfach einen neuen Antrag stellen.
3. Ich habe einen EU-Aufenthaltstitel. Benötige ich trotzdem ETIAS? Nein. Wenn du als Drittstaatsangehöriger einen gültigen Aufenthaltstitel von einem der 30 ETIAS-Länder besitzt, bist du von der ETIAS-Pflicht für Reisen innerhalb dieser Länder befreit.
4. Muss ich für ETIAS Fingerabdrücke abgeben? Nein, für den ETIAS Antrag selbst werden keine Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder erfasst. Beachte aber: Bei der Einreise in die EU werden deine biometrischen Daten durch das neue Entry/Exit System (EES) an der Grenze erfasst.
5. Was passiert, wenn ich in der Anfangszeit ohne ETIAS einreise? Während der mehrmonatigen Übergangs- und Gnadenfrist direkt nach dem Start wirst du an der Grenze nicht abgewiesen, solange du alle anderen Einreisevoraussetzungen erfüllst. Die Grenzbeamten werden dich jedoch auf die neue, bald verpflichtende Regelung hinweisen.
6. Gilt ETIAS auch für Geschäftsreisen? Ja, ETIAS ist für alle Kurzaufenthalte bis 90 Tage erforderlich – egal ob Tourismus, Geschäft oder Transit durch Europa.