Dienstag, April 23, 2024

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Flugausfall durch Corona: Bekomme ich eine Entschädigung?

In welchem Zusammenhang bekomme ich wegen Corona eine Entschädigung für einen ausgefallenen Flug und wo kann ich diese beantragen? Dieser Beiträg klart diese und weitere Fragen.

Das Corona-Virus hat profunde Auswirkungen auf die ganze Welt: Urlauber und Expats werden zurückgeholt, Urlaube müssen gestrichen werden und durch zahlreiche Einreise- und Flugeinschränkungen bleibt die Flotte vieler Airlines derzeit am Boden. Das ist besonders bitter für all diejenigen, die beispielsweise für den kommenden Osterferien den Familienurlaub geplant hatten und nun Stornierungen einreichen müssen. Der Frühling ist schließlich eine besonders schöne Reisezeit für zahlreiche Ziele in Südeuropa und Übersee. Doch wie steht es hier um Ihre Rechte als Verbraucher? Schließlich hat man das Recht auf die Rückbuchung des gezahlten Geldes, gilt das auch für eine Corona Flugausfall Entschädigung?

Die rechtlichen Fakten zu Entschädigungen bei gecancelten Flügen

Für den Fall, dass ein Flug von der Airline ausgehend gestrichen wird, haben Sie im Normalfall als Verbraucher das Recht auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Sie müssen sich nicht auf eine Umbuchung oder eine Rückerstattung in Gutscheinform einlassen, sofern Sie das nicht möchten. Dieses Recht ist in der Verordnung der Europäischen Union 261/2004 eindeutig geregelt.

Wir ein Flug erst innerhalb von 14 Tagen vor Abflugdatum gecancelt, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Dies gilt jedoch nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände oder höhere Gewalt vorliegen, dann nämlich erlischt Ihr Recht auf Entschädigung.

Das wäre der Fall bei:

  • Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüchen oder Erdbeben
  • Terrorwarnungen in der Zielregion
  • Streiks am Heimat- oder Ankunftsflughafen
  • Extreme und plötzlich auftretende Unwetter, wie zum Beispiel Tornados oder Monsunregen

Oft kommt dazu, dass für die Regionen, in die Airlines ihre Verbindungen streichen, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bestehen. Diese treten bei einer besonderen Gefahrenlage in Kraft und bewirken automatisch, dass Käufer von Flügen und Pauschalreisen bei deutschen Veranstaltern das Recht auf eine kostenfreie Stornierung haben. Aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie hat das Auswärtige Amt eine bis dato einmalige weltweite Reisewarnung herausgegeben.

Was gilt im Falle einer Corona Flugausfall Entschädigung?

Bei den Reisestornierungen und gestrichenen Flügen in den aktuellen Zeit handelt es sich jedoch um eine noch nie dagewesene Situation. Die Reise- und Flugbranche wird – besonders zu Beginn des Frühlings als eine der Hochsaisonen – von der Annullierungswelle schwer getroffen. Durch die hohen Fixkosten der Airlines und den massiven Einbruch der Gewinne durch immer weniger Flüge sehen sich zunehmend Unternehmen wie die Lufthansa, Condor oder German Wings nicht in der Lage, die Ticketkosten gleichwertig zurückzuerstatten.

Vorerst wurde die automatisierte Erstattung für stornierte Flüge in den Systemen der Flugunternehmen gestoppt. Die Reisebranche appellierte daher an die Bundesregierung, die Richtlinien für die aktuelle Situation abzuändern und eine Erstattung in Form von Gutscheinen oder Umbuchungen auf spätere Flüge zuzulassen. Das würde bedeuten, dass Sie als Kunde nicht mit der vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises rechnen können.

Das Thema der Corona Flugausfall Entschädigung ist noch nicht abschließend geregelt, eine Entscheidung von Seiten der Regierung noch nicht offiziell gefallen, daher müssen Sie bis jetzt keine Erstattung in Form eines Gutscheins akzeptieren. Eine Entscheidung des zuständigen Ministeriums, die die geltende Sachlage ändern könnte, wird gegen Ende April erwartet.

Wie beantrage ich die Corona Flugausfall Entschädigung?

Wenn Ihr Flug storniert wurde, können Sie über die Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft die Rückzahlung in Höhe des vollständigen Ticketpreises beantragen. Ein entsprechender Reiter im Menü leitet Sie durch das Formular, wo unter anderem die geplante Flugzeit, Anzahl der Personen und gebuchte Extraleistungen erfasst werden.

Die Formulare sind standardisiert, bei Fragen steht eine Kundenhotline oder ein Support per Chat zur Verfügung.

Alternativ können Sie eine telefonische Rückerstattung zusammen mit einer Entschädigung beantragen, das lohnt sich besonders dann, wenn Ihre Airline die automatische Rückerstattung auf der Homepage ausgesetzt hat. Hier müssen Sie ebenfalls alle Flugdaten angeben, die Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten haben.

Wie lange muss ich auf die Entschädigung für den gestrichenen Flug warten?

Dies hängt von der Airline ab, bei der Sie den Flug gebucht hatten. Da Lufthansa und Condor aktuell keine automatischen Rückzahlungen und Entschädigungen gewähren, ist der Auszahlungszeitpunkt hier nicht absehbar.

In der Regel werden die Erstattung und eine eventuelle Entschädigung innerhalb von drei bis sechs Wochen nach der Beantragung durchgeführt. Aufgrund des aktuellen extremen Aufkommens von stornierten Flügen und Rückerstattungs- beziehungsweise Entschädigungsanträgen müssen Sie jedoch von einer längeren Frist bis zu mehreren Monaten ausgehen.

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