An den Außengrenzen des Schengen-Raums ist in den vergangenen Monaten etwas verschwunden, das Generationen von Reisenden als selbstverständlich kannten: der Stempel im Pass. An seine Stelle ist eine Datenbank getreten. Wer als deutscher Staatsangehöriger unterwegs ist, merkt davon wenig, wohl aber jeder, der Verwandtschaft oder Freunde aus Drittstaaten erwartet. Und in die andere Richtung gilt inzwischen für ein Ziel, das jahrzehntelang ohne jede Formalität erreichbar war, eine Anmeldepflicht.
Bei den Einreisebestimmungen hat sich in kurzer Zeit viel bewegt, und zwischen dem, was tatsächlich gilt, und dem, was nur angekündigt ist, wird selten sauber getrennt. Sortiert nach dem, was bereits gilt und was noch aussteht, sieht die Lage so aus.
Das Entry/Exit System an den EU-Außengrenzen
Das Entry/Exit System, kurz EES, registriert Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen elektronisch. Die Europäische Kommission hat den Betrieb im Oktober 2025 aufgenommen und die Einführung dann über ein halbes Jahr gestreckt. Die Übergangsverordnung schrieb dafür feste Quoten vor, bis zum dreißigsten Tag mussten zehn Prozent der geschätzten Grenzübertritte im System landen, bis zum neunzigsten Tag fünfunddreißig Prozent, ab dem hundertsiebzigsten Tag alle. Seit dem 10. April 2026 läuft das System in allen teilnehmenden Ländern vollständig.
Erfasst werden Name, Dokumentendaten, Ort und Zeitpunkt des Übertritts, und zusätzlich Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild. Beim ersten Mal dauert das entsprechend länger (wer schon einmal an einem vollen Sommermorgen in der Nicht-EU-Schlange stand, kann sich den Effekt vorstellen). Bei späteren Reisen genügt nach Darstellung der Kommission ein schneller Abgleich; die vollständige Erfassung wiederholt sich nicht.
Für wen sich nichts ändert
Das Auswärtige Amt formuliert die Ausnahme knapp. Vom EES ausgenommen sind unter anderem Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Inhaber von Aufenthaltstiteln und Visa für den längerfristigen Aufenthalt. Der Rat der EU sagt dasselbe von der anderen Seite her: Das System betrifft ausschließlich Reisende, die keine Bürger eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind.
Praktisch heißt das, dass ein deutscher Pass an der Kontrolle genauso funktioniert wie vorher, zumindest solange man die richtige Spur erwischt. Wer allerdings mit einer Reisegruppe unterwegs ist, in der auch Drittstaatsangehörige mitfahren, sollte an Landgrenzen und in kleineren Flughäfen mit ungleichmäßigem Tempo rechnen. Eingesetzt wird das EES von allen EU-Mitgliedstaaten außer Irland und Zypern, dazu von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Was am Schalter tatsächlich passiert
Die Umstellung hat in den ersten Monaten für längere Abfertigungszeiten gesorgt, was angesichts der Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbild wenig überrascht. Die Größenordnung lässt sich inzwischen beziffern. Bis Ende März 2026 waren im System über 45 Millionen Grenzübertritte registriert und über 24.000 Personen die Einreise verweigert worden. Das sind Momentaufnahmen einer laufend wachsenden Datenbank, keine Endstände.
Für Reisende mit gemischten Gruppen heißt das praktisch, mehr Zeit einzuplanen als früher. Vor allem an kleineren Flughäfen und an Landgrenzen, wo weniger Automaten stehen als in den großen Drehkreuzen. Wer eine knappe Umsteigeverbindung mit Grenzkontrolle dazwischen gebucht hat, sollte das im Hinterkopf behalten. Hilfreiche Grundlagen dazu stehen in den Hinweisen zum Flughafen.
Die 90/180-Regel wird jetzt automatisch geprüft
Die zulässige Aufenthaltsdauer für visumbefreite Kurzaufenthalte hat sich nicht verändert. Der Schengener Grenzkodex spricht seit jeher von einem geplanten Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Neu ist, dass diese Rechnung nicht mehr von Hand aus Stempeln rekonstruiert werden muss. Der Rat hebt hervor, dass Überschreitungen dadurch automatisch auffallen.
Für deutsche Reisende ist das vor allem ein Hinweis in die Gegenrichtung. Wer sich länger in einem Drittstaat aufhält, unterliegt dort denselben Zählmechanismen, nur eben nach den Regeln des Ziellandes, die mit den europäischen wenig zu tun haben. Die länderweisen Reise- und Sicherheitshinweise nennen die jeweils geltenden Fristen.
Reise finden und vergleichen
Zur SucheETIAS: angekündigt, noch nicht da
Das zweite große Vorhaben ist bislang eine Baustelle geblieben. Die Kommission stellt auf ihrer Informationsseite klar, dass ETIAS derzeit nicht in Betrieb ist und keine Anträge entgegengenommen werden. Als Zielkorridor nennt sie das letzte Quartal des laufenden Jahres, bezeichnet das genaue Datum aber ausdrücklich als noch nicht bestätigt, wobei dieser Vorbehalt inzwischen selbst zur Konstante geworden ist. Der Zeitplan ist in der Vergangenheit mehrfach verschoben worden, was bei der Lektüre älterer Meldungen zu Verwirrung führt.
Fest steht der Rahmen. Die Genehmigung soll 20 Euro kosten, deutlich mehr als die ursprünglich vorgesehenen sieben Euro, was die Kommission mit der Inflation seit 2018 und zusätzlichen Betriebskosten begründet. Von der Gebühr befreit sind unter anderem Personen unter achtzehn und über siebzig Jahren; die Genehmigungspflicht als solche entfällt dadurch nicht. Gültig sein soll ETIAS drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was früher eintritt.
Betroffen sind visumbefreite Drittstaatsangehörige. Deutsche Reisende brauchen für Reisen innerhalb Europas also auch künftig kein ETIAS, ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält, weil die Abkürzung dem amerikanischen ESTA so ähnlich klingt.
Einreisebestimmungen Großbritannien: die ETA ist Pflicht
Für Reisen ins Vereinigte Königreich hat sich dagegen tatsächlich etwas geändert, und zwar für alle. Nach der Ankündigung des Home Office konnten EU-Bürger die Electronic Travel Authorisation ab dem 5. März 2025 beantragen; verpflichtend wurde sie zum 2. April 2025. Wer heute nach London, Edinburgh oder Manchester fliegt, braucht sie.
Der Antrag läuft online oder über die ETA-App und kostet nach den Angaben auf GOV.UK 20 Pfund. Die Entscheidung kommt meist innerhalb eines Tages per E-Mail, das Home Office rät jedoch, bis zu drei Werktage einzuplanen. Die Genehmigung gilt zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Passes und erlaubt beliebig viele Einreisen mit Aufenthalten von jeweils bis zu sechs Monaten. Jedes Familienmitglied braucht eine eigene ETA, Säuglinge eingeschlossen.
Dass die ETA England, Schottland, Wales und Nordirland gleichermaßen betrifft, ist dabei kein Nebendetail. Wer nur nach England fliegt, unterliegt derselben Pflicht wie jemand, der eine Rundreise über die Insel plant. Die Genehmigung hängt am Land, nicht an der Region.
Bei den Ausnahmen lohnt ein zweiter Blick, weil sie im Alltag öfter greifen, als man denkt. Keine ETA benötigen britische und irische Staatsangehörige sowie Personen mit gültigem UK-Visum oder Aufenthaltserlaubnis, einschließlich Settled und Pre-Settled Status. Auch die Einreise aus Irland, Guernsey, Jersey oder der Isle of Man bleibt innerhalb der Common Travel Area frei. Beim Transit wird es differenzierter, wer einen britischen Flughafen airside passiert, ohne durch die Grenzkontrolle zu gehen, ist befreit, wer in Heathrow oder Manchester durch die Passkontrolle muss, dagegen nicht. Das Faktenblatt des Home Office nennt seit dem Programmstart im Oktober 2023 bis Ende 2025 insgesamt 24,8 Millionen ausgestellte ETAs.
Beim ESTA für die USA hat sich der Preis bewegt
Bei der amerikanischen ESTA hat sich vor allem der Preis bewegt. Nach der im Bundesregister veröffentlichten Anpassung beträgt die Gebühr seit dem 1. Januar 2026 40,27 US-Dollar; bei einer Ablehnung werden nur 10,27 Dollar fällig. Der Betrag wird jährlich zum amerikanischen Haushaltsjahr an die Inflation angepasst und gilt damit nicht auf Dauer. Ältere Angaben von 21 Dollar sind überholt (sie stehen trotzdem noch auf vielen Seiten).
Inhaltlich bleibt alles beim Alten. Eine erteilte ESTA gilt in der Regel zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Passes, und das Auswärtige Amt beschreibt die Reichweite als beliebig viele Einreisen für jeweils höchstens 90 Tage. Zwingend ist ein elektronischer Reisepass mit Chip, was seit dem 1. April 2016 ausnahmslos für alle Reisenden im Visa Waiver Program gilt. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder länger bleiben will, landet bei einem regulären Visum. Details zum Antrag stehen in der Übersicht zu Einreise und ESTA.
Wer die Einreise in die USA plant, sollte das ESTA früh beantragen und nicht am Vorabend. Die Genehmigung wird zwar meist schnell erteilt, aber eben nicht immer, und eine Ablehnung führt in ein reguläres Visumverfahren mit Terminvergabe. Die Länderhinweise und Formalitäten sind in der USA-Übersicht gebündelt.
Ein Detail wird häufig falsch wiedergegeben. Das US-Außenministerium verlangt grundsätzlich eine Passgültigkeit von sechs Monaten über die Ausreise hinaus. Für deutsche Staatsangehörige gilt das aber nicht, weil Deutschland zu den Staaten mit gesonderter Vereinbarung gehört. Das Auswärtige Amt schreibt, das Reisedokument müsse mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer einschließlich des Ausreisetags gültig sein. Mitzuführen ist außerdem ein Rück- oder Weiterflugticket.
REISEBÜRO.DE EXPERTEN-TIPP:
Beantrage ETA und ESTA für die ganze Familie an einem Termin, denn beide hängen an der Passnummer und laufen mit dem Pass ab. Läuft der Kinderpass zwei Jahre vor dem der Eltern aus, verfällt auch die Genehmigung des Kindes zwei Jahre früher, unabhängig davon, wann sie gekauft wurde.
Der Reisepass, die häufigste Stolperstelle bei der Einreise
Von allen Formalitäten scheitert im Alltag am ehesten die banalste. Der Pass ist abgelaufen, oder er ist zwar gültig, aber nicht mehr lange genug.
Bei der Gültigkeit vom Reisepass gilt außerdem eine Regel, die viele überrascht. Entscheidend ist nicht, ob der Pass am Abflugtag noch gültig ist, sondern ob er es am geplanten Rückreisetag zuzüglich einer Sicherheitsfrist noch sein wird. Wer im Herbst bucht und im Frühjahr fliegt, sollte deshalb nicht das heutige Datum gegen den Ablauf halten, sondern das der Rückkehr.
Zwei Fristen sind zu unterscheiden. Für Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen, verlangt Artikel 6 des Grenzkodex ein Dokument, das nach der geplanten Ausreise noch mindestens drei Monate gültig ist und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt wurde. In die andere Richtung, also für deutsche Reisende in Drittstaaten, gilt vielerorts die Sechs-Monats-Regel. Das Auswärtige Amt hält dazu fest, dass viele Staaten eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise verlangen, Thailand etwa hält es so und akzeptiert den Personalausweis gar nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass Fluggesellschaften strengere Vorschriften anwenden dürfen als das Zielland selbst.
Was wie lange gilt und wie lange dauert
Der deutsche Reisepass ist ab vierundzwanzig Jahren zehn Jahre gültig, darunter sechs. Für den Personalausweis gilt dieselbe Staffelung. Der vorläufige Reisepass läuft längstens zwölf Monate und hat keinen Chip, taugt also nicht für das amerikanische Visa Waiver Program; der vorläufige Personalausweis darf nach den Angaben des Personalausweisportals höchstens drei Monate gültig sein.
Zeitlich rechnet das Bundesinnenministerium ab Antragstellung mit mindestens drei Wochen bis zur Abholung des Reisepasses, beim Personalausweis mit etwa zwei. Der Express-Pass liegt bei Beantragung im Inland und Anmeldung bis zwölf Uhr in der Regel am dritten darauffolgenden Werktag bereit, kostet aber 32 Euro Zuschlag. Die Gebühren wurden zum 7. Februar 2026 angehoben: 70 Euro für den Reisepass ab vierundzwanzig Jahren, 37,50 Euro darunter. Wer den Termin beim Bürgeramt lange genug vorher einplant, spart sich beides, wie das praktisch aussieht, steht im Ratgeber zum rechtzeitigen Beantragen.
Kinder und Jugendliche
Jedes Kind braucht ein eigenes Dokument, und zwar unabhängig vom Alter. Für Personen unter vierundzwanzig Jahren sind Pass und Personalausweis jeweils sechs Jahre gültig statt zehn, was in der Praxis dazu führt, dass Kinderdokumente deutlich häufiger ablaufen als die der Eltern und der Ablauf regelmäßig übersehen wird.
Bei den elektronischen Genehmigungen gilt dasselbe. Für die britische ETA braucht auch ein Säugling eine eigene, beim amerikanischen ESTA ist es nicht anders. Wer für eine vierköpfige Familie plant, rechnet mit dem Vierfachen. Einen Familientarif gibt es nicht, jedenfalls bislang nicht.
Wenn das Ziel außerhalb dieser vier Systeme liegt
Für viele Fernziele gelten weiterhin klassische Visumverfahren, teils elektronisch, teils bei Ankunft, teils vorab bei der Vertretung. Die Bedingungen ändern sich dort ähnlich häufig wie in Europa, nur ohne dass es hierzulande gemeldet wird. Für Vietnam und Indonesien etwa bestehen jeweils eigene Regelungen, deren Details separat beschrieben sind; für Länder ohne eigene Übersichtsseite bleibt nur, was das Auswärtige Amt zum jeweiligen Land veröffentlicht.
Verbindlich ist dabei allein, was das Zielland selbst verlangt, und tagesaktuell führt das nur das Auswärtige Amt. Diese geben den Stand zum Zeitpunkt der Buchung wieder und werden nicht zwingend nachgeführt. Zwischen Buchung und Abflug liegen bei Frühbuchungen aber leicht neun Monate.
Die vier Systeme nebeneinander
| System | Betrifft | Kosten | Gültigkeit | Stand |
|---|---|---|---|---|
| EES | Drittstaatsangehörige bei Ein-/Ausreise Schengen | keine | entfällt | seit April 2026 im Vollbetrieb |
| ETIAS | visumbefreite Drittstaatsangehörige | 20 Euro | 3 Jahre bzw. bis Passablauf | angekündigt, Datum unbestätigt |
| UK ETA | alle EU-Bürger für Reisen ins Vereinigte Königreich | 20 Pfund | 2 Jahre bzw. bis Passablauf | Pflicht seit April 2025 |
| ESTA | Reisende im US Visa Waiver Program | 40,27 US-Dollar | 2 Jahre bzw. bis Passablauf | Gebühr seit Januar 2026 |
Die Tabelle macht auch sichtbar, warum die Begriffe so oft durcheinandergeraten. Drei der vier Systeme sind Genehmigungen, die man selbst beantragt und bezahlt. Das EES dagegen ist keine Genehmigung, sondern eine Registrierung, die an der Grenze passiert, ohne Antrag, ohne Gebühr und ohne dass man etwas vorlegen müsste.
Was oft verwechselt wird
Drei Irrtümer begegnen einem besonders häufig. Der erste betrifft die Richtung. EES und ETIAS gelten für Einreisen nach Europa. Nicht für Europäer, die verreisen.
Der zweite betrifft die Kürzel. ESTA ist amerikanisch. ETIAS europäisch. ETA britisch. Keines ersetzt das andere.
Der dritte betrifft den Pass. Keine dieser Genehmigungen ist ein Ausweis. Sie hängen elektronisch am Pass. Läuft der ab, verfällt auch die Genehmigung.
Ein vierter Punkt ist weniger ein Irrtum als eine Lücke. Für Reisen nach Großbritannien denken viele weiterhin an eine reine Ausweisreise, weil das jahrzehntelang so war. Der Personalausweis reicht dort seit dem Brexit für die meisten Reisenden nicht mehr, und mit der ETA ist eine zweite Hürde dazugekommen.
REISEBÜRO.DE EXPERTEN-TIPP:
Geh im Januar zum Bürgeramt, nicht im Mai. Das Bundesinnenministerium rechnet ab Antragstellung mit mindestens drei Wochen bis zur Abholung des Reisepasses; der Express-Zuschlag von 32 Euro fällt nur an, wenn man diese Frist verpasst hat.
Was als Nächstes kommt
Auf europäischer Ebene liegt ein Vorhaben in Arbeit, das Reisedokumente digital verfügbar machen soll. Der Rat beschreibt das Digital Travel Credential als eine digitale Kopie der Daten, die im Pass oder Personalausweis stehen, und hat sein Verhandlungsmandat im November 2025 beschlossen. Ausdrücklich festgehalten ist, dass die Nutzung freiwillig bleibt.
Bis daraus etwas Alltagstaugliches wird, dauert es. Der Legislative Train des Europäischen Parlaments verortet die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat im Sommer 2026 noch mitten im Verfahren und nennt als Zieljahr für die zugehörige Anwendung 2030. Wer also darauf wartet, den Pass durch das Handy ersetzen zu können, wird ihn noch eine Weile einpacken müssen. Das Parlament hat im Dezember 2025 immerhin ein digitales Vorabklärungsverfahren befürwortet, das Grenzübertritte beschleunigen soll.
Was bei den Einreisebestimmungen gleich geblieben ist
Bei aller Bewegung lohnt der Blick auf das, was sich nicht verändert hat, weil daran die meisten Reisen scheitern und nicht an den Neuerungen.
Der Personalausweis reicht weiterhin für Reisen innerhalb der EU und in die Schengen-Staaten, nicht aber für die meisten Ziele außerhalb. Das Auswärtige Amt formuliert das eindeutig: Für den Grenzübertritt ins außereuropäische Ausland ist grundsätzlich ein Reisepass mitzuführen. Kinder brauchen eigene Dokumente. Fluggesellschaften dürfen strenger sein als das Zielland. Und eine Reisegenehmigung ist niemals ein Ausweis, sondern immer nur eine Ergänzung zu einem gültigen Pass.
Dazu kommt ein organisatorischer Punkt, der sich seit Jahren wiederholt. Die Bearbeitungszeiten in den Bürgerämtern steigen im Frühjahr, wenn alle gleichzeitig ihre Papiere für die Reisesaison prüfen. Wer im Januar zum Amt geht, bekommt seinen Pass ohne Express-Zuschlag; wer im Mai geht, unter Umständen nicht mehr rechtzeitig.
Für die nächste Reise heißt das wenig Spektakuläres. Pass prüfen, Restgültigkeit gegen das Zielland halten, für Großbritannien und die USA die Genehmigung rechtzeitig beantragen. Und im Zweifel die Länderseite des Auswärtigen Amts lesen, die als einzige Quelle tagesaktuell ist.
