Die einzelnen Bundesländer haben sich ihre Deutungshoheit bewahrt und reagieren auch in der Corona-Krise nicht einheitlich. Was im einen Bundesland erlaubt ist, ist im anderen mit Geldstrafen belegt. Die Grundtendenz ist jedoch gleich: Menschen sollen Abstand voneinander halten und sich weitestgehend isolieren. Jetzt beginnen die Osterferien – kann man zu Zeiten von Corona reisen innerhalb Deutschland?
Noch keine Kontaktsperre, statt dessen freiwilliger Verzicht
Ausdrücklich verboten sind Reisen in Deutschland trotz Corona nicht. So ein Verbot wäre nur schwer durchsetzbar, denn schließlich soll die Wirtschaft nicht komplett lahmgelegt werden. Wer aus geschäftlichen Gründen reisen muss, darf das weiterhin tun. Wer reisen muss, um kranke, pflegebedürftige oder unter Quarantäne stehende Angehörige zu unterstützen, darf auch das tun. Allerdings sollten Reisen zum Vergnügen unterlassen werden. Zu groß ist die Gefahr einer Ansteckung, wenn Menschen in Zügen, Busen und Flugzeugen einander nahe kommen.
Aber wie genau sieht es jetzt innerhalb Deutschlands aus? Reisen Deutschland Corona – passt das zusammen? Geht da überhaupt noch etwas?
Ratschlag: Nicht mehr als ein paar Kilometer vom Wohnort entfernen
Ob Deutsche oder nicht – die norddeutschen Inseln sind komplett für Touristen gesperrt. Das betrifft:
- Wangerooge
- Spiekeroog
- Langeoog
- Baltrum
- Norderney
- Juist
- Borkum
- Sylt
- Amrum
- Föhr
- Nordstrand
- Fehmarn
- Rügen
- Usedom
- Hiddensee
- Poel
Die Maßnahmen wurden auch auf das deutsche Festland ausgeweitet, Reisende dürfen Schleswig-Holstein derzeit nicht betreten. Alle Touristen wurden zum Ausreisen bewegt, Tagestourismus ist untersagt. Eine Ausnahme bilden jedoch auch in Schleswig-Holstein nach wie vor Reisen aus privaten und beruflichen Gründen.
Mecklenburg-Vorpommern hat zu Ostern ein Ausflugsverbot ausgesprochen, sodass hier auch Tagesausflüge nicht erlaubt sind. Anders sieht es in Niedersachsen aus: Einzelne Strände und Ausflugsorte sind bereits gesperrt, andere können gesperrt werden. Aber ein generelles Ausflugsverbot will Niedersachsen über Ostern nicht aussprechen.
Für alle, die ein wenig frische Luft brauchen und sich alleine oder mit ein oder zwei Angehörigen im Freien bewegen wollen, gilt: Im Umkreis von etwa drei Kilometern vom Wohnort ist das kein größeres Problem. Auf Ausflüge in weiter entfernte Regionen sollte aber verzichtet werden.
Hessen: Kein längerer Aufenthalt in Parks erlaubt
Einen ähnlichen Weg wie Niedersachsen geht Hessen. Auch hier besteht kein generelles Reiseverbot. Allerdings sind Gaststätten, Hotels, Tagungsstätten, Jugendherbergen und andere Beherbergungsbetriebe geschlossen. Spielplätze und andere Ausflugsziele sind ebenfalls geschlossen und nicht zugänglich. Parks und öffentliche Grünanlagen sind dagegen noch offen – für Individualsportler/-innen und Spaziergänger/-innen. Und so sagt auch die Polizei ganz klar: Spaziergänge im Kreis der Familie, Radfahren und Joggen alleine oder mit einem gebührenden Abstand zu allen anderen Personen stellen kein Problem dar. Wer sich dagegen für ein Picknick im Park niederlässt oder sich zum Sonnen auf die öffentliche Wiese legt, wird nicht toleriert. Bußgelder können bei einem Verstoß gegen das Versammlungsverbot, gegen das Verbot von Ausflügen und Reisen sowie bei anderen Verstößen der derzeit in Kraft gesetzten Maßnahmen gegen eine weitere Verbreitung von Infektionskrankheiten erhoben werden. Die Höhe er Bußgelder variiert zwischen 200 Euro und 25.000 Euro beziehungsweise bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Und das ist nicht nur in Hessen so.
Corona Reisen innerhalb Deutschland: Auch in den Osterferien keine gute Idee
Vor allem junge Leute und Senioren und Seniorinnen leiden unter der derzeitigen Situation. Für Kinder ist schwer verständlich, dass nach nunmehr drei Wochen Kontaktverbot gegenüber den Spielkameraden und Freunden immer noch die Spielplätze geschlossen bleiben und man über Ostern nicht einmal die Großeltern besuchen darf. Auch wenn Reisen in Deutschland erlaubt bleibt, zumindest nach offiziellem Wortlaut und aus diversen privaten und geschäftlichen Gründen – Verwandtschaftsbesuche, insbesondere mit Übernachtung, sollten auch über Ostern unterbleiben.