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Urlaub in Deutschland, Österreich, Schweiz – Welche Corona-Regeln gelten für Ausländer?

Was muss man beachten beim Reisen in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit den aktuellen Corona Regeln?

Reisen trotz Corona – der Tourismus nimmt langsam wieder Fahrt auf Die Corona-Zahlen sinken und Reisen nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz sind wieder möglich. Doch was ist bei der Einreise zu beachten, damit die Reise ein Vergnügen bleibt? Erfahren Sie hier mehr über die Einreise nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz und was bei Flügen, Unterkünften und Restaurants zu beachten ist.

Deutschland – das Land der Dichter und Denker und grandioser Landschaften

Die Vielfalt der Landschaften in Deutschland sucht ihresgleichen: Die Küsten im Norden, die Mittelgebiete, das Alpenvorland und die Alpen. Dazu kommen pulsierende Städte wie Köln, Düsseldorf oder München. Deutschland empfängt wieder Touristen – es gibt derzeit keine Corona-Hotspots mehr. Urlaub in Deutschland ist wieder ein Vergnügen – allerdings in einigen Regionen nur unter Auflagen. Grundsätzlich ist die Einreise möglich aus EU-Staaten, Schengen-assoziierten Staaten und weiteren Staaten.

Einreise nach Deutschland

Bei der Einreise nach Deutschland kommt es nicht so sehr darauf an, ob Sie aus Europa einreisen oder dem Rest der Welt, sondern ob Sie aus einem Risikogebiet, einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvariantengebiet nach Deutschland kommen. In welche Kategorie das Land fällt, aus dem Sie einreisen erfahren Sie hier. Zählt Ihr Land nicht zu den oben genannten Ländern, dürfen Sie nur nach Deutschland einreisen, wenn dies zwingend erforderlich ist.

Je nach Kategorie ist eine digitale Einreiseanmeldung erforderlich und zusätzlich einer negativer Covid-Test, eine Impfung oder ein Nachweis über eine Genesung von Covid. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen sich außerdem gleich in eine 10tägige, bzw. 14tägige Quarantäne bei Virusvariantengebieten, begeben. Was genau jetzt gerade für Sie zutrifft, erfahren Sie hier.

Quedlinburg: Reisen in Deutschland geht mit den aktuellen Corona Regeln
Quedlinburg: Reisen in Deutschland geht mit den aktuellen Corona Regeln / Foto: Takashi Images Shutterstock.com

Was ist bei Flügen, Unterkünften, Restaurants zu beachten?

In Deutschland ist Reisen wieder möglich: Schlendern Sie durch sehenswerte Parks und Gärten, gehen Sie wandern in den Bergen und besuchen Sie Burgen und Schlösser. Möchten Sie einen bestimmten Ort oder eine Region wie Bayern oder die Insel Sylt besuchen, dann erkundigen Sie sich am besten vorab beim Fremdenverkehrsamt nach den geltenden Bestimmungen.

Busse und Bahnen fahren wieder in Deutschland und auch die Fluggesellschaften nehmen mehr und mehr Flüge wieder auf. Allerdings kann es immer noch zu Streichungen oder einer Verlegung des Abflugortes kommen. Also am besten, sich vorher noch mal informieren, auch über kostenlose Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten.

Touristische Übernachtungen sind in allen 16 Bundesländern wieder möglich – allerdings nur für Getestete, Geimpfte und Genesene und wenn die 7-Tage-Inzidenz des Kreises stabil unter 100/50 liegt. Voraussetzung ist ein negatives Corona-Testergebnis bei der Anreise und alle 72 Stunden vor Ort ober alternativ ein Impfnachweis.

Dazu gibt es aber einige Sicherheitsmaßnahmen, die in ganz Deutschland gelten. In geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In einigen Läden werden außerdem die Kontaktdaten erhoben.

Viele Dienstleistungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen sind wieder geöffnet. Bei einigen ist jedoch ein Negativtest erforderlich – dies gilt etwa bei Friseuren, in Freizeitbädern oder Fitnessstudios.

Österreich – nach Wien, Graz, Kärnten oder Tirol reisen

In Österreich gilt bei der Einreise der sogenannte 3-G-Nachweis: Das heißt, es ist eine Impfung, Testung oder Genesung nachzuweisen. Reisen Sie allerdings aus einem Virusvariantengebiet ein, gelten strengere Regeln: Jetzt ist ein PCR-Test vorzuweisen und eine Zeit in Quarantäne zu verbringen. Und selbst das gilt nur für ÖsterreicherInnen und Personen, die ihren festen Wohnsitz in Österreich haben.

Auskunft darüber, welches Land gerade in welche Kategorie fällt – geringes Infektionsgeschehen oder Virusvariantengebiet – und was dann genau zu beachten ist finden Sie hier.

Kommen Sie weder aus einem einfachen Risikogebiet, noch aus einem Virusvariantengebiet, dann reicht der 3-G-Nachweis. 72 Stunden vor der Einreise ist eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) notwendig. Sie entfällt, wenn Sie aus einem sogenannten sicheren Land einreisen und getestet, geimpft oder genesen sind.

Reisen nach Österreich für Nicht-EU-Bürger – auf dem Land oder Luftweg

Reisen Sie weder aus einem einfachen Risikogebiet noch aus einem Virusvariantengebiet nach Österreich ein – nach Wien, Salzburg oder an den Wörthersee –, dann reicht ein negativer Test, der Nachweis einer Impfung oder der Genesung. Vor der Reise füllen Sie die elektronische Einreiseanmeldung aus. Da sich die Einteilung in Risikogebiete ständig ändert, ist es klug, kurz vor der Reise die gerade geltenden Bedingungen zu checken. Kommen wir zum erfreulichen Teil der Reise – die Einreise ist gelungen und Sie dürfen das Hotel verlassen, was­ ist nun in Corona-Zeiten in Österreich zu beachten, damit Sie das meiste aus Ihrem Urlaub holen.

Österreich macht auf

Berge und Wasser – das ist Österreich. Außer Natur, hat das Land eine Menge Kultur, Tradition und eine gute Küche zu bieten. In Österreich sind touristische Einrichtungen, wie Restaurants und Cafés, Hotels und auch Freizeiteinrichtungen wieder geöffnet. Die niedrige Inzidenz im Land der Berge und der Seen macht es möglich. Was ist dennoch zu beachten, damit der Urlaub so endet, wie er beginnt und Sie gesund wieder nach Hause fahren. Aus den meisten europäischen und einigen weiteren Ländern ist die Einreise im Rahmen der 3-G-Regel ohne Quarantäne möglich. Beim Check-in in der Unterkunft ist zwingend ein negativer Test oder ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung erforderlich.

Für das Check-in im Hotel ist ein negativer Test, Impfpass oder Genesungsnachweis erforderlich – also praktisch überall, wo größere Menschenmengen zusammenkommen: Friseur, Veranstaltungen, Thermen.

Seit 1. Juli gibt es keine Sperrstunde mehr für die Gastronomie und für Veranstaltungen und auch die Nachtclubs in Österreich dürfen wieder öffnen. Es gilt: Kein Mindestabstand und keine Maskenpflicht in Hotels und Gastronomie. Einzig in öffentlichen Verkehrsmitteln im Handel und in Museen ist eine einfache Stoffmaske zu tragen.

Achtung: In Wien gelten derzeit noch abweichende Regeln.

Sie möchten im Urlaub nicht nur Wandern gehen, sondern auch die Museen, Theater und andere Freizeiteinrichtungen besuchen? Ein negativer Covid-Test, eine Impfung oder Genesung sind die Eintrittskarte für viel Spaß und Unterhaltung im Urlaub. Wenn Sie bereits geimpft sind oder eine Corona-Infektion überstanden haben, dann gilt dies als sogenannter „Eintrittstest“. Tests sind an vielen Orten kostenlos und nach einer Anmeldung möglich. In Ausnahmefälle kann man sich auch vor Ort etwa im Hotel testen lassen.

 

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Wellness und Bäder in Österreich: Thermen & Bäder haben in Österreich wieder geöffnet. Das ist nur wegen der speziellen Maßnahmen möglich und auch hier kommt der 3-G-Nachweis zum Tragen. Das heißt, entweder Sie sind negativ getestet, geimpft oder genesen. Der Nachweis kann über Dokumente wie ein Testzertifikat, einen Impfpass oder ein digitales Covid-Zertifikat erfolgen.

Schweiz Urlaub – das müssen Einreisende wissen

Ja, Reisen in die Schweiz sind wieder möglich! Das ganze Land der Berge ist kein Corona Risikogebiet mehr – derzeit liegt die Inzidenz bei 8,4 (Stand: 1. Juli), also deutlich unter 50.

Einreise: Worauf müssen Sie dennoch achten, wenn Sie Ihren Urlaub in der Schweiz verbringen möchten?

Reisen Sie mit dem Flugzeug in die Schweiz über Genf, Zürich oder Basel oder einige Regionalflughäfen, füllen Sie das Einreiseformular aus und haben einen negativen Covid-Test in der Tasche, es sei denn Sie sind geimpft. Für alle anderen Einreisearten – Bus, Auto, Bahn – entfällt die Test- und Anmeldepflicht, egal ob Sie aus einem EU- oder Nicht-EU-Land einreisen. Kommen Sie allerdings aus einen Virusvariantengebiet, dann gelten besondere Einreisebeschränkungen Travelcheck.

Alle Bahnen der Schweizerischen Bundesbahn fahren wieder planmäßig. Bei Zugfahrten halten Sie sich an die Maskenpflicht und die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.

Was ist bei Flügen, Unterkünften, Restaurants zu beachten?

Wir brauchen Schweiz, ist das Motto des Schweizer Tourismusverbandes. Die Natur der Schweiz ist unvergleichlich und tut Körper und Seele gut. Gut, daß wir endlich wieder in das Land mit den meisten Bergen in Europa reisen dürfen.

Damit die Inzidenz-Zahlen so schön niedrig bleiben wie jetzt gerade, haben die Schweizer ein paar Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. So ist überall in öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen, Restaurants und Geschäften eine Gesichtsmaske zu tragen. Nur, wenn Sie draußen auf einer Terrasse einen Café oder einen Vino trinken, können Sie Ihre Maske ablegen. Bei Flügen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Nation nach den Einreiseregeln.

Wandern macht Spaß, aber manchmal möchte man einfach nur den Ausblick vom Gipfel genießen – vom Schilthorn, Silvretta oder Stockhorn. Gut, daß es so viele Seil- und Bergbahnen gibt in der Schweiz mit denen Sie die schönsten Gipfel erreichen. Auch die Bergbahnen haben wieder – unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen – geöffnet und befördern Touristen auf den Berg.

Die Restaurants sind offen, die Bars, die Theater, die Kinos und vieles mehr! Allerdings gilt auch hier: Maske tragen – bis an Ihrem Platz sitzen. Für folgende Lokale und Veranstaltungen ist ein Negativ-Test die Eintrittskarte: Großveranstaltungen, Diskotheken und Tanzlokale.

Schwimmbäder und Wellness: Die Freizeit- und Thermalbäder und Strände in der Schweiz sind offen. Unter der Voraussetzung: Ihre Kontaktdaten werden erfaßt, Sie tragen eine Maske bis zur Garderobe und halten 1,5 Meter Abstand zum Handtuch der Nachbarn ein.

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