Dienstag, April 23, 2024

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So funtioniert die Rückholung durch das Auswärtige Amt

Warum eine Rückholung wegen Corona notwendig ist

Seitdem der deutsche Außenminister Heiko Maas am 17. März 2020 eine weltweite Reisewarnung ausgebrochen hat, ist in der Tourismusbranche kein Stein auf dem anderen. Die Regierung hat den dringenden Appell ausgegeben, touristische Reisen in das Ausland – egal in welches Land – zu unterlassen. Die Reisewarnung gilt momentan bis Ende April und hat weitreichende Auswirkungen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt einen Pauschalurlaub angetretene hätte, hat Anspruch auf vollständig Erstattung. Dazu kommt noch, dass der Flugverkehr weitgehend eingestellt wurde und Hotels geschlossen halten müssen. Das trifft nicht nur diejenigen, die sich bereits auf ihre Ferien gefreut hatten, sondern auch jene die sich bereits im Ausland befinden und ihren regulären Rückflug nicht antreten können. Die Kosten für die Rückholung aus dem Ausland trägt zum Teil die Regierung.

Auswärtiges Amt Rückholung: So funktioniert´s

Die Kosten für die Rückholung aus dem Ausland sind für Betroffene überschaubar, wenn sie sich umfassend auf der Webseite des auswärtigen Amtes informieren. Für die Rückholung wegen Corona hat die Regierung ein eigenes Portal geschaffen, wo sich im Ausland gestrandete Deutsche registrieren können. Als Anlaufstelle um sich über die Kosten für die Rückholung aus dem Ausland zu informieren bieten sich auch die deutschen Vertretungen im Urlaubsland an. Außerdem gibt es im Auswärtigen Amt einen Krisenpool, der unter der Nummer 030 5000 3000 täglich von 7.00 bis 22. Uhr zu erreichen ist.

Kosten Rückholung Ausland

Um die Kosten Rückholung Ausland zu minimieren und den Bedarf an Transporten vom Ausland nach Deutschland zu eruieren, wurde das Portal rueckholprogramm.de ins Leben gerufen. Für die Nutzung ist eine Registrierung notwendig: Wer im Ausland gestrandet ist und von der Rückholung durch das Auswärtige Amt Gebrauch machen möchte, gibt Namen und E-mail Adresse an und setzt ein Passwort fest. Somit ist die Anmeldung bereits abgeschlossen. Über die Plattform koordinieren die deutschen Vertretungen im Ausland Flüge und ermöglichen allen Ausreisewilligen den Rückflug in die Heimat. Die Aktion richtet sich an alle Deutschen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten (z.B. wegen eines Urlaubs, Sprachaufenthalts etc).

Was ist im Rahmen der Rückholaktion sonst noch zu beachten?

Wer am Rückholprogramm teilnehmen möchte, loggt sich am besten täglich in das Portal rueckholprogramm.de ein. Sollte sich eine Möglichkeit zur individuellen Ausreise ergeben, ist in der Plattform das Feld „Hilfe bei der Ausreise wird nicht mehr benötigt“ anzuklicken. Nur so behält das Auswärtige Amt einen tatsächlichen Überblick der Betroffenen und kann so die benötigten Flüge organisieren. Steht der Rückreisetermin fest, müssen Teilnehmer an der Aktion die Erklärung nach § 6 Konsulargesetz abgeben, die auf der Webseite des Auswärtigen Amts zum Download bereitsteht. Auch der Handzettel des Bundesministeriums für Gesundheit mit der Empfehlung, sich nach der Einreise in Selbstquarantäne zu begeben, ist zu beachten. Im Vorhinein muss niemand für die Rückholaktion bezahlen. Allerdings müssen die Betroffenen einen Beitrag leisten, der im Konsulargesetz festgelegt ist. Nach der Ankunft am Heimatflughafen befördert die Deutsche Bahn Heimgereiste kostenlos bis zum nächsten Hauptbahnhof.

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